Altersjubiläen Februar 2022 – Altbekannte Veröffentlichung wurde untersagt

An dieser Stelle sind zum Ende des Monats oder zu Beginn des neuen Monats bisher die Altersjubiläen unserer Gemeinde zu finden gewesen. Es ist bekannt, wie wichtig und auch sinnvoll diese Veröffentlichung für gewöhnlich in unserer Gemeinde war. Ging einmal jemand auf der Monatsliste vergessen, waren oft Ärger und Unmut die Folge. Gerne habe ich dann auch auf geklärt, warum etwas nicht so war, wie es sein sollte.

Ab dem neuen Jahr wurde uns Ortsbürgermeistern die Veröffentlichung von Altersjubiläen in Teilen untersagt. Hintergrund ist der § 50 im Bundesmeldegesetz. Sinngemäß heißt es dort, dass nur noch Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlich werden dürfen. Bei Ehejubiläen sind es das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Finde ich diese Regelung für Eschbach richtig und gut? Nein, auf keinen Fall! Kann ich nicht vielleicht doch irgendwie etwas veröffentlichen? Würde ich gerne tun, aber die Verbandsgemeinde sagt, das wäre ein Rechtsverstoß und rät davon ab.

Daher darf ich im Februar 2022 lediglich Herrn Rudi Himmighofen hier zu seinem 70. Geburtstag am 16.02. ganz herzlich gratulieren. Ihm sowie allen Geburtstagskindern im Februar 22 wünsche ich alles Gute, viel Glück und vor allem Gesundheit.

Carsten Göller, Ortsbürgermeister

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