Ablauf der Ruhefrist von Reihengräbern – Erneute Information
Der Gemeinderat Eschbach hat im vergangenen Jahr beschlossen, dass im Jahr 2020 die Reihengrabstätten, deren Ruhefrist nach 40 Jahren abgelaufen sind, abgeräumt und eingeebnet werden sollen. Hierzu gab es bereits vor einigen Wochen eine entsprechende Veröffentlichung der Ortsgemeinde. Alle Informationen veröffentlichen wir hier nun noch einmal. Gemäß § 21 der Friedhofssatzung der Gemeinde Eschbach vom…