Aufruf an alle Hundehalter!

In den vergangenen Tagen haben den Gemeinderat erneut mehrere Beschwerden erreicht, die man in die Kategorie „Was so passiert, aber nicht passieren sollte“ einordnen kann. Daher möchte ich auf diesem Weg zwei Punkte ansprechen, die in Zukunft bitte nicht mehr vorkommen sollten.

Hundescheiße hat auf dem Spielplatz, unter Obstbäumen am Ortsrand, in der Nähe von Wohnhäusern oder Sitzbänken und auch nicht auf dem Seitenstreifen der Feldwege in Ortsnähe nichts zu suchen! Leider kommt es immer wieder vor, dass dieses unschöne Thema angesprochen werden muss. Ich bitte erneut eindringlich alle Hundehalterinnen und Hundehalter darauf zu achten, dass die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht dort liegen bleiben, wo andere Lebensmittel herstellen, spazieren gehen oder Kinder spielen.

Hunde an die Leine! Auch dieser Punkt sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Fremde Menschen oder Kinder können Hunde oft schlecht einschätzen oder haben vielleicht auch einfach Angst. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hund gut erzogen ist oder bisher immer super gehört hat. Ich darf hier auch noch einmal auf die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Nastätten hinweisen. Dort heißt es in § 2 Abs. 2: „Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen und in öffentlichen Anlagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sich der Hundeführer auf andere Personen zu bewegt. Ausgenommen sind Jagdhunde bei berechtigter Jagdausübung bzw. Diensthunde des Bundes, Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften, wenn sich die Hundeführer z.B. als Zoll- oder Polizeidiensthundeführer legitimieren können.“

Carsten Göller, Ortsbürgermeister

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