Ablauf der Ruhefrist von Reihengräbern

Der Gemeinderat Eschbach hat im vergangenen Jahr beschlossen, dass im Jahr 2020 die Reihengrabstätten, deren Ruhefrist nach 40 Jahren abgelaufen sind, abgeräumt und eingeebnet werden sollen.

Gemäß § 21 der Friedhofssatzung der Gemeinde Eschbach vom 22.02.2019 werden die Angehörigen und Nutzungsberechtigten dieser Grabstellen aufgefordert, die Grabsteine und Grabeinfassungen einschließlich aller vorhandenen Betonfundamenten bis spätestens 31. Mai 2020 zu entfernen.

Die nach Ablauf der Räumungsfrist noch vorhandenen Grabsteine und Grabeinfassungen gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde Eschbach über. Ansprüche können nach Ablauf der vorgenannten Frist nicht geltend gemacht werden. Sofern Grabstätten von der Gemeinde Eschbach abgeräumt werden müssen, hat der jeweilige Verpflichtete (Angehöriger, Erbe usw.) die Kosten zu tragen.

Für alle Betroffenen bietet die Gemeinde Eschbach eine gemeinsame Räumung der vorhandenen Reihengräber an. Die Kosten der Arbeiten werden dann auf alle Beteiligten anteilig umgelegt. Wer von diesem Angebot Gebrauch machen möchte, kann sich bis 31. Mai 2020 beim Ortsbürgermeister anmelden.

Carsten Göller, Ortsbürgermeister

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